Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partnerunternehmen
Tino24/7 GmbH — Gutscheinportal "Pfotenklee" — Stand: 26. Juli 2026
Präambel
Pfotenklee betreibt ein Gutscheinsystem, über das Kunden Wertgutscheine erwerben können, die bei einem Netzwerk von angeschlossenen, unabhängigen Partnerunternehmen eingelöst werden können. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten im Rahmen der Teilnahme des Partners am "Pfotenklee"-Gutscheinsystem.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme des Partners als offizielle Akzeptanzstelle für "Pfotenklee"-Gutscheine.
(2) Pfotenklee verpflichtet sich, den Partner auf der Webseite www.pfotenklee.de und in weiteren Werbematerialien als Akzeptanzstelle zu listen.
(3) Der Partner verpflichtet sich im Gegenzug, "Pfotenklee"-Gutscheine als Zahlungsmittel für seine Waren und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu akzeptieren.
§ 2 Pflichten des Partners
(1) Der Partner behandelt Inhaber eines "Pfotenklee"-Gutscheins wie jeden anderen Kunden und akzeptiert alle gültigen "Pfotenklee"-Gutscheine als Zahlungsmittel, unabhängig davon, über welchen Vertriebskanal oder durch welchen Partner der Gutschein ursprünglich verkauft wurde. Es dürfen keine Nachteile, wie Preiserhöhungen oder der Ausschluss von Rabattaktionen, für Gutscheinkunden entstehen.
(2) Der Partner ist verpflichtet, seine Mitarbeiter umfassend über den Ablauf der Gutscheineinlösung zu schulen.
(3) Der Partner stellt sicher, dass er über die notwendige technische Ausstattung (z.B. internetfähiges Smartphone oder Tablet mit Kamera) zur Prüfung und Einlösung der Gutscheine verfügt.
(4) Der Partner informiert Pfotenklee unverzüglich über wesentliche Änderungen, die sein Unternehmen betreffen (z.B. Änderung der Bankverbindung, Inhaberwechsel, Geschäftsaufgabe).
§ 3 Ablauf der Gutscheineinlösung
(1) Zur Einlösung legt der Kunde dem Partner einen "Pfotenklee"-Gutschein mit einem QR-Code vor.
(2) Der Partner scannt den QR-Code mit der von Pfotenklee bereitgestellten Anwendung oder Web-Oberfläche. Nach dem Scan wird der aktuell verfügbare Gutscheinbetrag (Guthaben) angezeigt.
(3) Der Partner kann eine Einlösung bis zur Höhe des angezeigten Guthabens vornehmen. Eine Teileinlösung ist möglich. Der Partner gibt den vom Kunden gewünschten Einlösebetrag in das System ein und bestätigt die Transaktion.
(4) Ein eventuell verbleibender Restwert verbleibt auf dem Gutschein und kann vom Kunden für zukünftige Einkäufe bei jedem beliebigen Partner genutzt werden.
(5) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens an den Kunden ist ausgeschlossen.
§ 4 Abrechnung und Auszahlung
(1) Jede erfolgreich im System verbuchte Gutscheineinlösung wird automatisch und in Echtzeit im persönlichen Partner-Dashboard des Partners erfasst und ist dort jederzeit einsehbar.
(2) Der Rhythmus der Abrechnung und Auszahlung (Auszahlungszyklus) kann vom Partner in seinem Partner-Dashboard flexibel eingestellt werden (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich). Alternativ kann der Partner jederzeit eine manuelle Auszahlung seines Guthabens anstoßen.
(3) Die Auszahlung des Guthabens, abzüglich der anfallenden Provisionen gemäß § 5, erfolgt automatisch entsprechend des eingestellten Zyklus oder nach manueller Anforderung auf die vom Partner hinterlegte Bankverbindung.
(4) Pfotenklee stellt dem Partner im Dashboard eine transparente und jederzeit abrufbare Übersicht aller Transaktionen (Einlösungen, Auszahlungen, Provisionen) zur Verfügung.
(5) Die umsatzsteuerliche Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren nach Maßgabe von § 6.
§ 5 Provisionen und Vergütungen
(1) Einlöseprovision: Die Einlösung von Gutscheinen ist für den Einlösepartner gebührenfrei. Wird jedoch ein Gutschein eingelöst, den der Partner verkauft und dafür eine Verkaufsprovision erhalten hat, wird diese Provision automatisch mit zukünftigen Provisionszahlungen verrechnet.
(2) Verkaufsprovision: Sofern der Partner über sein Partner-Dashboard oder einen Partnerlink selbst "Pfotenklee"-Gutscheine verkauft, erhält er hierfür eine Verkaufsprovision. Es wird klargestellt, dass diese Gutscheine universell bei allen am "Pfotenklee"-System teilnehmenden Partnern eingelöst werden können. Die Höhe der Verkaufsprovision wird gesondert vereinbart und dem Guthaben des Partners im Dashboard gutgeschrieben.
(3) Alle anfallenden Provisionen (sowohl für Einlösungen als auch für eigene Verkäufe) und Gutschriften sind für den Partner jederzeit transparent in seinem Partner-Dashboard einsehbar.
§ 6 Abrechnung im Gutschriftverfahren
(1) Die dem Partner zustehenden Provisionen (§ 5) werden im Gutschriftverfahren abgerechnet. Pfotenklee erstellt und übermittelt hierüber eine Provisionsgutschrift; der Partner stellt für diese Leistungen keine eigene Rechnung. Die Parteien vereinbaren dieses Verfahren hiermit im Voraus; diese Bestimmung ist die nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG erforderliche Vereinbarung zwischen Aussteller und Leistungsempfänger.
(2) Der Partner teilt Pfotenklee vor der ersten Abrechnung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer sowie seinen umsatzsteuerlichen Status mit und zeigt Änderungen unverzüglich an. Dies gilt insbesondere für den Wechsel in die oder aus der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Gutschrift weist die Umsatzsteuer entsprechend diesen Angaben aus; bei Kleinunternehmern erfolgt kein Umsatzsteuerausweis. Beruht ein unzutreffender Steuerausweis auf unrichtigen oder nicht rechtzeitig aktualisierten Angaben des Partners, trägt der Partner die hieraus entstehende Steuer, insbesondere eine nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldete Steuer, und stellt Pfotenklee insoweit frei.
(3) Die Gutschrift gilt als anerkannt, wenn der Partner ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform widerspricht. Widerspricht der Partner, verliert die Gutschrift die Wirkung als Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG); die Parteien wirken unverzüglich auf eine berichtigte Abrechnung hin.
(4) Die Auszahlung eingelöster Gutscheinbeträge nach § 4 ist keine Abrechnung im Gutschriftverfahren, sondern eine Zahlungsmitteilung ohne Umsatzsteuerausweis. Der Partner erbringt seine Leistung ausschließlich gegenüber dem Gutscheininhaber (§ 8 Abs. 2) und nicht gegenüber Pfotenklee; die Auszahlung tilgt lediglich die aus dem Gutschein resultierende Verbindlichkeit. Die Versteuerung des Umsatzes gegenüber dem Gutscheininhaber obliegt allein dem Partner.
(5) Gutscheine des "Pfotenklee"-Systems sind Mehrzweckgutscheine. Ihr Verkauf ist nach § 3 Abs. 15 Satz 1 UStG nicht steuerbar; die Umsatzsteuer entsteht erst mit der Einlösung beim Partner.
(6) Provisionsgutschriften und Einlösungsabrechnungen werden dem Partner im Partner-Dashboard bereitgestellt und per E-Mail übermittelt. Der Partner stimmt der elektronischen Übermittlung nach § 14 Abs. 1 UStG zu und bewahrt die Belege im Rahmen der für ihn geltenden gesetzlichen Fristen auf.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich (E-Mail ist ausreichend) gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende bleibt der Partner grundsätzlich verpflichtet, bereits im Umlauf befindliche Gutscheine bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer anzunehmen. Diese Verpflichtung gilt im Sinne der Kundenfreundlichkeit uneingeschränkt für Gutscheine, die mit einer spezifischen Einlöseempfehlung für den Partner verkauft wurden. Für allgemeine Gutscheine ohne spezifische Empfehlung kann im Kündigungsfall eine abweichende Regelung zwischen den Parteien getroffen werden.
§ 8 Haftung
(1) Pfotenklee haftet für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gutscheinsystems.
(2) Der Vertrag über die Ware oder Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Gutscheininhaber und dem Partner zustande. Der Partner ist allein für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Gewährleistung, etc.) verantwortlich. Pfotenklee übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Partner Kaufmann ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.